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   VG Frankfurt/Oder, 03.04.2017 - 6 K 1784/15   

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https://dejure.org/2017,15639
VG Frankfurt/Oder, 03.04.2017 - 6 K 1784/15 (https://dejure.org/2017,15639)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 03.04.2017 - 6 K 1784/15 (https://dejure.org/2017,15639)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 03. April 2017 - 6 K 1784/15 (https://dejure.org/2017,15639)
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  • BVerwG, 08.05.1990 - 7 ER 101.90

    Begriff der Streitigkeiten auf dem Sachgebiet der Schwerbehindertenfürsorge

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 03.04.2017 - 6 K 1784/15
    Der Umstand, dass der in Rede stehende Ausgleichsanspruch im Landesausführungsgesetz zum SGB VIII geregelt ist, macht das vorliegende Verfahren noch nicht zu einer fürsorgerechtlichen Streitigkeit (vgl. zu § 60 SchwbG a. F.: BVerwG, Beschluss vom 8. Mai 1990 - 7 ER 101.90 -, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2015 - 3 K 40.14

    Gerichtskostenfreiheit von Streitigkeiten über die Höhe von

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 03.04.2017 - 6 K 1784/15
    Es lässt sich nicht mehr dem weit verstandenen Bereich der Fürsorge zuordnen (zu dieser Voraussetzung vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. April 2015 - OVG 3 K 40.14 -, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.09.2008 - 6 A 2.06

    Vereinbarkeit der der Verordnung des Landes Brandenburg über die Anpassung der

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 03.04.2017 - 6 K 1784/15
    Entscheidend ist vielmehr das mit § 24i AGKJHG verfolgte gesetzgeberische Ziel, das ersichtlich allein darin liegt, den landesverfassungsrechtlich verankerten Kostenausgleich zwischen Land und Kommunen zu gewährleisten (vgl. zur Ausgleichpflicht des Landes gegenüber den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe: Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 30. April 2013 - 49/11 -, DVBl 2013, 852; vgl. ferner OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. September 2008 - OVG 6 A 2.06 -, juris, wonach Streitigkeiten über den Landeszuschuss nach § 16 Abs. 6 KitaG nicht gerichtskostenfrei sind).
  • RG, 24.02.1912 - I 49/11

    Aufrechnung mit der Forderung eines Dritten

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 03.04.2017 - 6 K 1784/15
    Entscheidend ist vielmehr das mit § 24i AGKJHG verfolgte gesetzgeberische Ziel, das ersichtlich allein darin liegt, den landesverfassungsrechtlich verankerten Kostenausgleich zwischen Land und Kommunen zu gewährleisten (vgl. zur Ausgleichpflicht des Landes gegenüber den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe: Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 30. April 2013 - 49/11 -, DVBl 2013, 852; vgl. ferner OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. September 2008 - OVG 6 A 2.06 -, juris, wonach Streitigkeiten über den Landeszuschuss nach § 16 Abs. 6 KitaG nicht gerichtskostenfrei sind).
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