Rechtsprechung
VG Frankfurt/Oder, 03.04.2017 - 6 K 1784/15 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,15639) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 08.05.1990 - 7 ER 101.90
Begriff der Streitigkeiten auf dem Sachgebiet der Schwerbehindertenfürsorge
Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 03.04.2017 - 6 K 1784/15
Der Umstand, dass der in Rede stehende Ausgleichsanspruch im Landesausführungsgesetz zum SGB VIII geregelt ist, macht das vorliegende Verfahren noch nicht zu einer fürsorgerechtlichen Streitigkeit (vgl. zu § 60 SchwbG a. F.: BVerwG, Beschluss vom 8. Mai 1990 - 7 ER 101.90 -, juris). - OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2015 - 3 K 40.14
Gerichtskostenfreiheit von Streitigkeiten über die Höhe von …
Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 03.04.2017 - 6 K 1784/15
Es lässt sich nicht mehr dem weit verstandenen Bereich der Fürsorge zuordnen (zu dieser Voraussetzung vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. April 2015 - OVG 3 K 40.14 -, juris). - OVG Berlin-Brandenburg, 24.09.2008 - 6 A 2.06
Vereinbarkeit der der Verordnung des Landes Brandenburg über die Anpassung der …
Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 03.04.2017 - 6 K 1784/15
Entscheidend ist vielmehr das mit § 24i AGKJHG verfolgte gesetzgeberische Ziel, das ersichtlich allein darin liegt, den landesverfassungsrechtlich verankerten Kostenausgleich zwischen Land und Kommunen zu gewährleisten (vgl. zur Ausgleichpflicht des Landes gegenüber den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe: Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 30. April 2013 - 49/11 -, DVBl 2013, 852; vgl. ferner OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. September 2008 - OVG 6 A 2.06 -, juris, wonach Streitigkeiten über den Landeszuschuss nach § 16 Abs. 6 KitaG nicht gerichtskostenfrei sind). - RG, 24.02.1912 - I 49/11
Aufrechnung mit der Forderung eines Dritten
Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 03.04.2017 - 6 K 1784/15
Entscheidend ist vielmehr das mit § 24i AGKJHG verfolgte gesetzgeberische Ziel, das ersichtlich allein darin liegt, den landesverfassungsrechtlich verankerten Kostenausgleich zwischen Land und Kommunen zu gewährleisten (vgl. zur Ausgleichpflicht des Landes gegenüber den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe: Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 30. April 2013 - 49/11 -, DVBl 2013, 852; vgl. ferner OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. September 2008 - OVG 6 A 2.06 -, juris, wonach Streitigkeiten über den Landeszuschuss nach § 16 Abs. 6 KitaG nicht gerichtskostenfrei sind).